Honorar und wichtige Informationen

  • Kostenloses Informationsgespräch zum Kennenlernen (15 Minuten)
  • Transparente Preisgestaltung: Um Ihnen eine bestmögliche Planung zu ermöglichen, biete ich klare Honorarsätze für meine Beratungsleistungen an
    • Gesprächscoaching:
      • ​Einzelberatung: 100 € pro Zeitstunde (60 Minuten)
      • Paarberatung: 180 € pro Sitzung (90 Minuten)
    • Hypnose: 120 € pro Zeitstunde (60 Minuten)
    • Beratungspakete auf Anfrage
  • Zeitrahmen für Ihre Sitzung:
    Für unseren Ersttermin sowie für Hypnosesitzungen sollten Sie ca. 90 Minuten einplanen. Dies gibt uns den nötigen Raum, um uns in Ruhe kennenzulernen, Ihr Anliegen fundiert zu besprechen und Prozesse ohne Zeitdruck zu begleiten.
  • Abrechnung & Ihre Vorteile als Selbstzahler
    • Meine Leistungen richten sich an Selbstzahler und werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie erhalten von mir eine private Rechnung.
    • Zahlung per Bar, EC-Karte
  • Die Entscheidung für eine private Beratung bietet Ihnen wesentliche Vorteile:
    • Absolute Diskretion: Es erfolgt keine Datenübermittlung an Ihre Krankenkasse.
    • Zukunftssicherung: Da keine psychologische Diagnose in Ihrer Krankenakte hinterlegt wird, entstehen keine Nachteile bei einem Krankenkassenwechsel, einer Verbeamtung oder dem Abschluss von Versicherungen (z. B. Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung).
  • Terminabsagen:
    Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei kurzfristigeren Absagen ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 € in Rechnung gestellt wird.

Wichtige Informationen zu den Kontraindikationen der Hypnose

​Als Kontraindikation (Gegenanzeige) wird ein Faktor oder Umstand bezeichnet, der den Einsatz einer bestimmten Methode untersagt oder einschränkt, da er zu gesundheitlichen Risiken oder Schäden für die Klienten führen könnte.

​Aus Gründen der Sicherheit und Sorgfaltspflicht darf eine Hypnotisierung in folgenden Fällen nicht oder ausschließlich nach vorheriger, ausdrücklicher Rücksprache mit dem behandelnden Facharzt angewendet werden:

  • Akute psychiatrische Erkrankungen: Psychosen (z. B. Schizophrenie, bipolare Störungen, endogene Depressionen) sowie diagnostizierte Persönlichkeitsstörungen.
  • Neurologische Befunde: Epilepsie und andere Anfallserkrankungen sowie organische Erkrankungen des zentralen Nervensystems.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Schwere Herzerkrankungen, kürzlich erlittene Herzinfarkte oder Schlaganfälle sowie akute Thrombosen.
  • Spezifische psychische Dispositionen: Bestimmte Formen von Depressionen oder ADS (je nach Ausprägung und Absprache).
  • Substanzabhängigkeiten: Akute Suchterkrankungen (Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit).
  • Medikation: Laufende Einnahme von Psychopharmaka.
  • Besondere Lebensphasen: Schwangerschaft.
  • Kognitive Einschränkungen: Menschen mit starkem Unterstützungsbedarf oder kognitiven Beeinträchtigungen, die das Verfahren nicht vollumfänglich erfassen können.

​Ethische und rechtliche Ausschlusskriterien

​Darüber hinaus ist die Anwendung von Hypnose aus rechtlichen, ethischen oder therapeutischen Gründen in folgenden Situationen ausgeschlossen:

  • Minderjährige: Bei Kindern und Jugendlichen, sofern keine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.
  • Mangelnde Freiwilligkeit: Bei Personen, die eine Hypnose explizit ablehnen oder von der Anwendung keine Kenntnis haben.
  • Ausgeprägte Ängste: Wenn eine starke innere Abwehr oder Angst vor dem Zustand der Hypnose selbst besteht.
  • Glaubenskonflikte: Bei tiefen weltanschaulichen oder religiösen Bedenken (wenn die Methode beispielsweise entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse als unvereinbar mit dem eigenen Glauben wahrgenommen wird).

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